Stellungnahme der UBI zum Ausbau der Bundesstraße 12
Wir verlangen die sofortige Einstellung sämtlicher Planungen zum 4 – spurigen Ausbau der B12 und fordern hiermit die Regierung von Schwaben auf, die Zurücknahme der Dringlichkeit im Bundesfernstraßenplan zu beantragen, aus folgenden Gründen:
Finanzen
Verkehrsaufkommen
Flächenverbrauch
Landwirtschaft
Klimawandel
Lärmbelastung
Hochwasserschutz
Finanzen:
Die Bundesrepublik Deutschland als alleinige Finanziererin dieses Straßenausbaus verschuldet sich derzeit infolge der Coronakrise in unvorstellbarem Ausmaß mit Billionen Euro durch nötige Wirtschaftsförderung bzw. -unterstützung. Es ist nicht zu verantworten, hier für einen unnötigen, schädlichen Luxusausbau der B12 an die Fünf Hundert Millionen Euro zu verschwenden.
2008 wurde die Waldstraßenbrücke über die B 12 neu gebaut und zwar so, dass sie laut Herrn König, dem Vertreter des Straßenbauamtes Kempten, für 100 Jahre gebaut wurde und natürlich für einen späteren Autobahnausbau dimensioniert sei. Sie soll jetzt abgerissen werden. (kostete 625.000 Euro!) wegen des RQ 28!
Die B12 wurde für viele Millionen Steuergelder ebenso wie die B 17 südlich von Landsberg mit 2+1 Spuren vorbildlich ausgebaut! Das genügt für ein Fahrzeugaufkommen mit mehr als 30.000 Fahrzeugen und damit für mehr als 2 Jahrzehnte.
Verkehrsaufkommen:
Durch Corona hat das Verkehrsaufkommen auf der B12 deutlich abgenommen. Tendenziell wird vor allem auch die Zahl der Geschäftsreisenden durch verstärktes Home – Office zurückgehen.
Das Gutachten (Prognoseplanfall 2030) geht von max. 23.900 Fahrzeugen/ 24 h im DTVW5 aus, also einer Zunahme von ca. 4000 Kfz/ 24 h. Ich zitiere aus dem Erläuterungsbericht: „Diese Zunahme beschränkt sich jedoch hauptsächlich auf den sogenannten „Quell- und Zielverkehr“ (Fahrten mit Quelle und / oder Ziel in den Anrainerkommunen) …“ Dieses Verkehrsaufkommen rechtfertigt auf keinen Fall einen vierspurigen Ausbau der B12 mit RQ 28 und einer damit zwangsläufig verbundenen Geschwindigkeitsfreigabe.
Flächenverbrauch:
Weit über 100 ha Boden werden neu versiegelt und der Natur und den Bodenlebewesen entzogen anstatt sparsam mit dem hohen Gut umzugehen.
Die Hochwassersituation wird dadurch verschärft.
Landwirtschaft:
Ihr werden zusätzlich zur Versiegelung auch die sogenannten Ausgleichsflächen, Lärmschutzmaßnahmen usw. und damit viele wertvolle Flächen zur regionalen Nahrungsmittelproduktion entzogen = ca. 170 ha!
Klimawandel:
Die Bundesregierung hat in ihrem Klimaschutzgesetz die Klimaneutralität bis 2050 beschlossen und ebenso auch eine Senkung der Klimagasemissionen im Verkehr um 36% bis 2030. Dieser Ausbau eines „Allgäu – Schnellweges“ = Autobahn mit RQ = 28m und einer Geschwindigkeitsfreigabe läuft diesen Zielen genau entgegen und ist allein deshalb schon abzulehnen!
Lärmbelastung:
Die Berechnungsart der verkehrlichen Lärmimmissionen nach der 16. BImSchV vom 12.6.1990 ist falsch, weil sie die tatsächlichen Lärmpegelspitzen sowohl tags als auch nachts nicht wirklich berücksichtigt. Gerade im Hinblick auf eine Geschwindigkeitsfreigabe können sich diese Lärmpegelspitzen, vor allem nachts, schädlich auf die Gesundheit der Anwohner in Lindenberg, Schöttenau und auch Jengen auswirken. Außerdem ist für Lindenberg die weitere Zunahme des Lärms von Seiten der A 96 nicht berücksichtigt. Wie die tatsächlichen, vor allem nächtlichen Ruhestörungen durch unbegrenzte Raserei auf der A 96, aber auch des lauten, weil schnelleren Lkw – Verkehrs sich auf die Nachtruhe bzw. Gesundheit der nördlich wohnenden Buchloer auswirken und empfunden werden, davon zeugen unzählige Beschwerden von Buchloer Bürgern! Ein Lärmschutzwall kann keinen echten Schutz gegen grenzenlosen Lärm durch unbegrenzte Geschwindigkeit bieten!
Die Diskrepanz zwischen den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV und der TA – Lärm beim Neubau neben Straßen ist nach unserer Meinung rechtlich nicht haltbar: Die strengeren Grenzwerte der TA – Lärm müssten für alle Fälle gelten! Die Hochwasserschutz- und Naherholungsanlagen an der Gennach sollten auch Ruhe und Erholung für die Menschen bringen. Diese Erholungsfunktion wäre durch den 4-spurigen, geschwindigkeitsfreien Ausbau der B12 stark beeinträchtigt.
Hochwasserschutz:
Gerade bei Extremwetterlagen muss befürchtet werden, dass die vorgesehenen Versickerungsbecken nicht mehr ausreichen und durch die vorgesehenen Lärmschutzwände und den Wall in Höhe Buchloe – Lindenberg die sinnvolle Überschwemmungsfunktion der Wiesen westlich wie teils auch östlich der B12 und des Gennachgebietes gestört und beeinträchtigt wird. Das Hochwasser wird nach Lindenberg zurückfließen und stellt somit eine Gefahr für die Häuser vor allem im Lindenberger Osten und Südosten dar (auch für die Schöttenau und Jengen?). Außerdem vergrößert sich durch den Autobahnbau die versiegelte Fläche, es wird die Versickerungsmöglichkeit reduziert und ein wahrscheinliches Hochwasser provoziert!
Forderungen der UBI
Für den Fall der Verwirklichung des Vierspurigen Ausbaus der B 12 fordern wir eine Überarbeitung der Planungen
- Nach den Forderungen der Stadt Buchloe und nachstehenden Forderungen der UBI
- Eine Verringerung des RQ 28 und damit eine Geschwindigkeitsbegrenzung
- Die Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelages und lärmmindernder Markierungen bereits südlich der AS Jengen bis zur A 96
- Durch entsprechende Anpassung der Beschilderung an der AS Jengen ist sicherzustellen, dass es zu keinen Verkehrsverlagerungen auf die OD – Lindenberg kommt. Das Ziel Buchloe ist über die A 96 auszuschildern!
- Verlangsamung auf 100 bzw. 80 km/h zwischen AS Jengen und AS A96 als wirksamen Lärmschutz, insbesondere zur Nachtzeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr.
- Die Weiterverwendung der neuwertigen „100- Jahres – Waldstraßenbrücke“ = Einsparung wird dadurch möglich.
Bundesstraße 12; Kempten (A7) – Anschlussstelle Jengen / Kaufbeuren (A 96). Planfeststellung nach § 17 ff. FStrG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung auf 4 Fahrstreifen im Planungsabschnitt 6 Untergermaringen – Buchloe von Abschnitt Nr. 640 Station 2,500 bis Abschnitt Nr. 660 Station 2,307 ( Bau – km 0 + 000 bis Bau – km 10 + 200)